„Kinder haben ein Recht auf social media“, lautet eine Überschrift in der Zeitung. Der Satz stammt von einem Sozialpädagogen und geht weiter mit „… und auf Informationsfreiheit …“. Vielleicht bezieht er sich damit auf irgendein verabschiedetes Gesetz, das ich nicht kenne.
„Ein Recht auf …“ klingt absolut, als wäre das Recht auf social media ein Grundrecht, das es zu verteidigen und durchzusetzen gilt. Es wäre eine relativ junge Errungenschaft, maximal 20 Jahre alt, schätze ich. Sofort frage ich mich, wie wir Kinder des letzten Jahrhunderts ohne ausgekommen sind – und meine damit auch ausdrücklich die Informationsfreiheit. Manche Neuigkeit ist weder gut noch notwendig für Kinderohren und -Seelen; über die Altersgrenze lässt sich diskutieren.
Niemand stellt in Frage, dass Alkohol und Nikotin nicht geeignet sind für junge Menschen – sicherlich auch nicht eingangs erwähnter Sozialpädagoge. Stoffliche Abhängigkeiten gelten offenbar als schädlich und durch Verbote vermeidbar: Junge Körper sollen davor bewahrt werden; ältere Menschen müssen selbst aufpassen. Auch der Geist von Kindern entwickelt sich noch und ist vulnerabler als der von Erwachsenen. Vor dem Hintergrund verstehe ich nicht, dass virtuellen Süchten so viel mehr Entfaltungsraum gelassen wird.

